7.Jänner 2004

 

 

AGB

fsystem Stefan Flehberger, wird im nachfolgenden Text als fsystem bezeichnet.

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis                                                                            


1 Allgemeines, Geltungsbereich 2

2 Angebot, Angebotsunterlagen 2

3 Preise, Zahlungsbedingungen 3

4 Lieferzeit 4

5 Gefahrenübergang_ 5

6 Mängelgewährleistung_ 5

7 Rücktritts- und Rückgaberecht 6

8 Haftung_ 7

9 Eigentumsvorbehaltssicherung_ 7

10 Datenschutz 8

11 Gerichtsstand_ 8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

1.1

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

 

1.2

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

1.3

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.

 

1.4

Technische und optische Änderungen auch seitens des Herstellers, behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

 

2 Angebot, Angebotsunterlagen

 

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder Telefonisch bestätigt sind.

 

 

2.2

An auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.

 

2.3

Wenn das bestellte Produkt bzw. ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar ist, weil fsystem von seinem Lieferanten nicht mit dem vorgenannten Produkt beliefert werden kann, hat fsystem das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. In diesem Falle wird fsystem den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

 

 

 


3 Preise, Zahlungsbedingungen

 

3.1

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine Versandkostengebühr des von Ihnen gewählten Transportdienstes, die Versandkosten werden Ihnen gesondert in Ihrer Bestellung angeführt. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise.

 

3.2

Satz und Druckfehler in unseren Preislisten, Angeboten sowie auf unserer Homepage vorbehalten.

 

3.3

Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Leistungen sowie für Lieferung von Software und Hardware prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. fsystem behält sich überdies das Recht vor, für Zahlungen die Ausstellung eines Einziehungsauftrags vom Kunden einzufordern.

Bei unberechtigten Einsprüchen der Einzüge sind die Bankgebühren vom Kunden zu tragen.

 

3.4

Bei Zahlungsverzug ist fsystem berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie zuzüglich banküblicher Verzugszinsen zu verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

 

3.5

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

3.6

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand (bis 20.- pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden Kontoführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand (bis 200.-) offener Restschuld ein ermäßigter Pauschalbetrag von 20.- und  über 200.- von  40.- sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschalteten Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. Diese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.

 

3.7

Die Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber fsystem ist ausgeschlossen.

 

 

 

4 Lieferzeit

 

4.1

Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

 

4.2
Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer Vorlieferanten liegen die wir aus Gründen einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Bestellers.

 

4.3

Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt der im Verhältnis zum Auftragswert steht.

 

4.4

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

 

4.5

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

 

4.6

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

 

 

5 Gefahrenübergang

 

Sofern s.o., sind Lieferungen "ab Haus" vereinbart.

Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

 

 

6 Mängelgewährleistung

 

6.1
Allgemeines

 

a. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

b. Die Gewährleistung begrenzt sich maximal auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen.

 

c. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer- oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.

 

d. Die entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder zurück an den Kunden, trägt der Kunde.

 

 

6.2
Hardware

 

a. Wir gewährleisten, dass die Hardware die auf der Rechnung ausgewiesenen zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

 

b. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen Gewährleistungszusagen, die der Hersteller für die Anlage abgibt.

 

c. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Besteller uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten.

 

d. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem erforderlichen Umfang wird der Besteller vor dem Austausch Programme einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Besteller gibt uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.

 





6.3
Standardsoftware

 

a. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programms angibt.

 

b. Im Störungsfall obliegt dem Besteller die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt.

 

 

 

7 Rücktritts- und Rückgaberecht
gemäß  5e, 5f und 5g KSchG

 

 

7.1

Der Käufer kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der unten genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Käufer, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist fsystem ihren Informationspflichten nach  5d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den oben genannten Zeitpunkten. Kommt fsystem ihren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen die oben genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

 

 

7.2

Rücknahme innerhalb von 7 Tagen nur mit Rücksendeschein und in Originalverpackung möglich.

Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen, geöffnete Software, Projektionsgeräte, bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Farbbänder, eingebaute Hardware.

Die entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder zurück an den Kunden, trägt der Kunde.


8 Haftung

 

8.1

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

8.2

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

 

8.3

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

9 Eigentumsvorbehaltssicherung

 

9.1

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

 

9.2

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 

9.3

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

9.4

Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

9.5

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

 

 

10 Datenschutz

 

Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Datenschutzinformationen wenden Sie sich an office@fsystem.at.

 

 

 

11 Gerichtsstand, Rechtswahl

 

Als Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für Attersee örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Für alle Kunden gilt ausschließlich das Recht der Rep. Österreich.