7.Jänner 2004
AGB
fsystem Stefan Flehberger, wird im
nachfolgenden Text als fsystem bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines, Geltungsbereich
7 Rücktritts- und Rückgaberecht
9 Eigentumsvorbehaltssicherung
1.1
Unsere
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
1.2
Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.3
Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
1.4
Technische
und optische Änderungen auch seitens des Herstellers, behalten wir uns
ausdrücklich vor.
2.1
Unsere
Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn
sie von uns schriftlich oder Telefonisch bestätigt sind.
2.2
An auf
Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für
solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet
sind.
2.3
Wenn das
bestellte Produkt bzw. ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar ist, weil
fsystem von seinem Lieferanten nicht mit dem vorgenannten Produkt beliefert
werden kann, hat fsystem das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden
zurückzutreten. In diesem Falle wird fsystem den Kunden unverzüglich darüber
informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits
gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
3.1
Die
ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine
Versandkostengebühr des von Ihnen gewählten Transportdienstes, die
Versandkosten werden Ihnen gesondert in Ihrer Bestellung angeführt. Sofern im
Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise.
3.2
Satz und
Druckfehler in unseren Preislisten, Angeboten sowie auf unserer Homepage
vorbehalten.
3.3
Sofern
nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Leistungen sowie für Lieferung von
Software und Hardware prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. fsystem
behält sich überdies das Recht vor, für Zahlungen die Ausstellung eines
Einziehungsauftrags vom Kunden einzufordern.
Bei
unberechtigten Einsprüchen der Einzüge sind die Bankgebühren vom Kunden zu
tragen.
3.4
Bei
Zahlungsverzug ist fsystem berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und
Kosten, sowie zuzüglich banküblicher Verzugszinsen zu verrechnen. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen
zurückzuhalten.
3.5
Die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den
Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den
Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag
zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom
Auftraggeber zu tragen.
3.6
Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand (bis € 20.- pro
Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden Kontoführungs- bzw.
Evidenzhaltungsaufwand (bis € 200.-) offener Restschuld ein ermäßigter
Pauschalbetrag von € 20.- und über € 200.- von €40.- sowie die zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns
eingeschalteten Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. Diese richten
sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der
Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.
3.7
Die
Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber fsystem ist ausgeschlossen.
4.1
Der Beginn
der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
4.2
Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer
Vorlieferanten liegen die wir aus Gründen einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten
haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Bestellers.
4.3
Setzt uns
der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im Übrigen ist
die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt der im
Verhältnis zum Auftragswert steht.
4.4
Die
Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart
wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden
Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in
Fortfall geraten ist.
4.5
Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
4.6
Kommt der
Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines
zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung
oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug
gerät.
Sofern
s.o., sind Lieferungen "ab Haus" vereinbart.
Sofern der
Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
6.1
Allgemeines
a. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass
dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
b. Die Gewährleistung begrenzt sich maximal auf die
gesetzlichen vorgegebenen Fristen.
c. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser
Zutun Liefer- oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern
lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch
die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.
d. Die entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder
zurück an den Kunden, trägt der Kunde.
6.2
Hardware
a. Wir gewährleisten, dass die Hardware die auf der Rechnung
ausgewiesenen zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach
dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche
Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
b. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten
denjenigen Gewährleistungszusagen, die der Hersteller für die Anlage abgibt.
c. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der
Besteller uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und
hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und
Fehlerbestimmung zu beachten.
d. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung
fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder
austauschen. In dem erforderlichen Umfang wird der Besteller vor dem Austausch
Programme einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger,
Änderungen und Anbauten entfernen. Der Besteller gibt uns die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.
6.3
Standardsoftware
a. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene
Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene
Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die
Einsatzbedingungen des Programms angibt.
b. Im Störungsfall obliegt dem Besteller die Erstellung der
Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation.
Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter
und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell
einräumt.
7 Rücktritts- und
Rückgaberecht
gemäß 5e, 5f und 5g KSchG
7.1
Der Käufer
kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der unten genannten Fristen
zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren
mit dem Tag ihres Eingangs beim Käufer, bei Verträgen über die Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist fsystem ihren
Informationspflichten nach 5d Abs. 1 und
2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den
oben genannten Zeitpunkten. Kommt fsystem ihren Informationspflichten innerhalb
dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der
Informationen die oben genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
7.2
Rücknahme
innerhalb von 7 Tagen nur mit Rücksendeschein und in Originalverpackung
möglich.
Von der
Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen,
geöffnete Software, Projektionsgeräte, bereits geöffnete Tintenpatronen,
Tonerkartuschen und Farbbänder, eingebaute Hardware.
Die
entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder zurück an den Kunden,
trägt der Kunde.
8.1
Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers
- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für
Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn
der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
Sofern wir
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere
Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer
Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf
Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
Die von uns
eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten
außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
8.2
Die
vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8.3
Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
9.1
Wir
behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns
liegt stets kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
9.2
Der
Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl-
und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
9.3
Bei
Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
9.4
Der
Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen,
dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.5
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
Die im
Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung
und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden zur
Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit
gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für
weitere Datenschutzinformationen wenden Sie sich an office@fsystem.at.
11 Gerichtsstand,
Rechtswahl
Als
Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag
ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für Attersee örtlich und sachlich
zuständige österreichische Gericht zuständig. Wir sind befugt, den Kunden auch
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Für alle
Kunden gilt ausschließlich das Recht der Rep. Österreich.